Die
Mitgliederversammlung findet alljährlich statt. Die Einladung
hierzu erfolgt
durch das Leitungsteam und muss mindestens eineÂ
Woche vor dem Termin Â
der Mitgliederversammlung durch Bekanntmachung in
den "Maifelder
Nachrichten". Â
Mitglieder die das Mitteilungsblatt “Maifelder
Nachrichten“ nicht erhalten,
werden schriftlich eingeladen. Â
Die Tagesordnung muss in der Einladung enthalten sein.
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Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der
erschienenen
stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig.
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Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Stimmenmehrheit. Falls ein
Mitglied geheime Abstimmung verlangt, muss geheim abgestimmt werden.
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Der Mitgliederversammlung obliegt: Â
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a) Wahl des Leitungsteams
und der Kassenprüfer Â
b) Entgegennahme des Geschäfts- und Kassenberichts Â
c) Entlastung des Leitungsteams Â
d) Beschlussfassung über vorliegende Anträge
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e) Satzungsänderungen Â
f) Ernennung von Ehrenmitgliedern Â
g) Festsetzung von Beiträgen Â
h) Entscheidungen über Einsprüche gegen
Beschlüsse des Leitungs-
   teams betreffend die Aufnahme oder den
Ausschluss von Mitgliedern Â
i) Auflösung des Vereins Â
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zu § 6 Mitgliederversammlung:
Die Wahl des Leitungsteams kann in einem Wahlgang durchgeführt
werden.
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In dringenden Fällen kann das Leitungsteam eine
außerordentliche
Mitgliederversammlung einberufen. Eine außerordentliche
Mitglieder-
versammlung muss einberufen werden, wenn mindestens ¼ der
Mitglieder
dies schriftlich, unter Angabe von Gründen, beim Leitungsteam
beantragen.
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Anträge zur Jahreshauptversammlung müssen bis
spätestens 3 Tage vor
dem Termin der Jahreshauptversammlung einem Mitglied des Leitungsteam
eingereicht werden.
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Ãœber die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu
fertigen, die den
wesentlichen Inhalt der Beratungen und sämtliche
Beschlüsse beinhaltet. Die
Niederschrift muss vom mindestens einem Mitglied des Leitungsteams und
dem Schriftführer unterzeichnet und bei der nächsten
Mitgliederversammlung Â
verlesen und genehmigt werden. Â